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   LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13   

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LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13 (https://dejure.org/2016,24304)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08.06.2016 - L 3 KA 7/13 (https://dejure.org/2016,24304)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 08. Juni 2016 - L 3 KA 7/13 (https://dejure.org/2016,24304)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.06.2010 - L 3 KA 57/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Im hiergegen gerichteten Beschwerdeverfahren (L 3 KA 57/09 B ER) gab der Kläger unter Bezugnahme des Quartals IV/2000 an, er habe "entsprechend den - dann etwas niedrigeren - Überweisungszahlen den Kostenanteil der Zeugin F. gem der Pauschale von 0, 50 DM einen Scheck übersandt", der auf 1.340 Euro gelautet habe und nicht eingelöst worden sei.

    Ihre Mitwirkung an früheren, vom Kläger initiierten Verfahren auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes (L 3 KA 57/09 B ER und L 3 KA 27/13) betrifft keinen "früheren Rechtszug" iSv § 41 Nr. 6 ZPO (Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), Beschluss vom 02. Oktober 1997 - 11 B 30/97 - juris; Keller in: Meyer-Ladewig, SGG, 11. Aufl, § 60 Rn 4f); außerdem betrafen diese Eilverfahren nicht das vorliegend streitgegenständliche Quartal.

    Wenn der Kläger aber selbst im Beschwerdeverfahren L 3 KA 57/09 B ER unter dem 28. Oktober 2009 eingeräumt hat, er selbst habe von den Vorgängen ab 20. September 2000 nichts gewusst und deshalb "entsprechend den - dann etwas niedrigeren - Überweisungszahlen den Kostenanteil der Zeugin F. gemäß der Pauschale von 0, 50 DM Ende Januar einen Scheck in entsprechender Höhe übersandt", konnte die Beklagte von diesem Zeitpunkt an davon ausgehen, dass die gegen § 31 BO verstoßende Vereinbarung auch noch im genannten Quartal umgesetzt werden sollte.

  • BSG, 31.01.2008 - B 13 R 23/07 R

    Rente wegen Erwerbsminderung - Erwerbsersatzeinkommen - Hinzuverdienst -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Ausschlaggebend hierfür ist, dass die Handlungsfrist des § 45 Abs. 4 S 2 SGB X nach stRspr des BSG (SozR 3-1300 § 45 Nrn 27 und 42; Urteil vom 31. Januar 2008 - B 13 R 23/07 R - juris; ebenso: Merten in: Hauck/Noftz, SGB X, Stand: März 2016, § 45 Rn 152; Steinwedel in: Kasseler Kommentar, Stand: Dezember 2015, § 45 Rn 27; aA Waschull in: Diering/Timme/Waschull, SGB X, 3. Aufl, § 45 Rn 118) regelmäßig erst nach Anhörung des betroffenen Bescheidempfängers zu laufen beginnt.

    Hierzu gehören auch subjektive Momente, die für die Prüfung des Vertrauensschutzes gem § 45 Abs. 2 S 3 SGB X relevant sind und regelmäßig erst nach Anhörung des Betroffenen verlässlich beurteilt werden können (darüber hinausgehend: BSG-Urteil vom 31. Januar 2008 aaO, wonach auch die Tatsachen bekannt sein müssen, die die Behörde zur Ausübung ihres Ermessens benötigt).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 6/13

    Honorarberichtigungen und -rückforderungen; Prüfung der sachlichen und

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Nachdem die Beklagte den Widerspruch zurückgewiesen hatte (Widerspruchsbescheid vom 11. August 2009), erhob der Kläger am 19. August 2009 Anfechtungsklage, die Gegenstand des ebenfalls mit Urteil vom heutigen Tag entschiedenen Berufungsverfahrens L 3 KA 6/13 ist.

    Wie er selbst vorträgt, hat er ihr schon seit den frühen 90er Jahren für jeden Untersuchungsauftrag mit Übersendung von Untersuchungsmaterial einen Betrag von 0, 50 DM gezahlt und hieran auch in den Quartalen I/1998 bis III/2000 (Gegenstand des Berufungsverfahrens L 3 KA 6/13) sowie im Quartal IV/2000 festgehalten.

  • BSG, 28.05.1965 - 6 RKa 1/65

    RVO-Kassenärzte - Ausübungsgrundsätze für die Arzttätigkeit - Pflicht zur

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Denn auch bei seiner Tätigkeit als Vertragsarzt ist der Arzt an die Normen des allgemeinen ärztlichen Berufsrechts gebunden (BSGE 23, 97 (99); 62, 224 f).

    Die Vorschrift galt im hier streitgegenständlichen Zeitraum wegen der vorgreiflichen Bedeutung des Berufsrechts (BSGE 23, 97 (99); 62, 224 f) auch für Ärzte im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit.

  • BSG, 27.10.1987 - 6 RKa 34/86

    Laborleistungen - Abrechnungsfähigkeit - Anästhesiologe

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Denn auch bei seiner Tätigkeit als Vertragsarzt ist der Arzt an die Normen des allgemeinen ärztlichen Berufsrechts gebunden (BSGE 23, 97 (99); 62, 224 f).

    Die Vorschrift galt im hier streitgegenständlichen Zeitraum wegen der vorgreiflichen Bedeutung des Berufsrechts (BSGE 23, 97 (99); 62, 224 f) auch für Ärzte im Rahmen ihrer vertragsärztlichen Tätigkeit.

  • BSG, 22.03.2006 - B 6 KA 76/04 R

    Vertragsärztliche Versorgung - Verletzung vertragsärztlicher Pflichten bei

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Im Allgemeinen ist einzige Voraussetzung der sachlich-rechnerischen Richtigstellung, dass die Abrechnung des Vertragsarztes rechtswidrig gewesen ist (hierzu im Folgenden: a), ohne dass es auf ein Verschulden ankommt (BSG SozR 4-5520 § 33 Nr. 6; SozR 4-2500 § 106a Nr. 12).

    Richtigstellungen der Honoraransätze erfolgen auch bei Missbrauch vertragsärztlicher Kooperationsformen (SozR 4-5520 § 33 Nr. 6).

  • LSG Baden-Württemberg, 11.12.2013 - L 3 AL 1176/13

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Rücknahme eines rechtswidrigen

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Namentlich dann, wenn sich bei derartigen Anzeichen (auch) der Verdacht auf die Verübung von Straftaten ergibt, ist es aber regelmäßig sachgerecht, dass die KÄV vor der Prüfung von Honorarrückforderungen den Ausgang der staatsanwaltlichen Ermittlungen bzw eines sich anschließenden gerichtlichen Strafverfahrens abwartet (in diesem Sinne auch LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 11. Dezember 2013 - L 3 AL 1176/13 - juris).
  • OLG Oldenburg, 26.01.2009 - Ss 472/08

    Wartepflicht des Gerichts bei unzureichend entschuldigtem Angeklagten in der

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    F. gegenüber wurde das Urteil des AG E. rechtskräftig (vgl das abschließende Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Oldenburg vom 26. Januar 2009 - Ss 472/08 - juris).
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Nach stRspr des BSG (SozR 3-2500 § 82 Nr. 3; SozR 4-5520 § 32 Nr. 4) sind sachlich-rechnerische Richtigstellungen nur innerhalb einer Frist von vier Jahren seit Ergehen des jeweiligen Quartalsabrechnungsbescheids zulässig.
  • BSG, 14.12.2005 - B 6 KA 17/05 R

    Rücknahme von Honorarbescheiden - Vertrauensschutz bei noch nicht feststehendem

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 08.06.2016 - L 3 KA 7/13
    Nach Ablauf der Ausschlussfrist ergehende Kürzungs- bzw Rückforderungsbescheide sind aber dann rechtmäßig, wenn einer der Tatbestände des § 45 Abs. 2 S 3 SGB X erfüllt ist, in denen Vertrauensschutz ausgeschlossen ist (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 22; SozR 4-5520 § 32 Nr. 4).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 55/03 R

    Vertragsarzt - Einheitlicher Bewertungsmaßstab für vertragsärztliche Leistungen -

  • BVerwG, 20.12.1999 - 7 C 42.98

    Verwaltungsakt; Rücknahme; sachliche Zuständigkeit; Jahresfrist; Verwirkung;

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 32/03 R

    Vertragsarzt

  • BSG, 17.09.1997 - 6 RKa 86/95

    Unrichtigkeit der Abrechnungs-Sammelerklärung über die ordnungsgemäße Erbringung

  • OLG Schleswig, 04.11.2003 - 6 U 17/03

    Wettbewerbswidrigkeit von Pauschalzahlungen einer Klinik für die postoperative

  • BSG, 08.09.2004 - B 6 KA 25/04 B

    Persönliche Leistungserbringung durch den Vertragsarzt

  • LSG Rheinland-Pfalz, 16.01.1984 - L 3 Sb 3/84
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 05.08.2004 - L 3 KA 25/04

    Anspruch auf vollständige Auszahlung des zuerkannten Honorars aus

  • BSG, 08.03.2000 - B 6 KA 16/99 R

    Plausibilitätsprüfungen der Kassenärztliche Vereinigung, Zulässigkeit der

  • BVerwG, 02.10.1997 - 11 B 30.97

    Verwaltungsprozeßrecht - Befangenheit eines Richters bei Mitwirkung an der

  • BSG, 26.06.2002 - B 6 KA 6/01 R

    Ambulantes Operieren - Anästhesie-Zuschlag nach Nr 90 EBM-Ä -Allgemein- und

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 03.06.2014 - L 3 KA 27/13
  • OLG Koblenz, 20.05.2003 - 4 U 1532/02

    Wettbewerbswidrigkeit einer Zuweisungspauschale für Ärzte

  • BSG, 08.12.2016 - B 6 KA 26/16 R

    Statthaftigkeit der Revision

    L 3 KA 7/13 (LSG Niedersachsen-Bremen).

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 8. Juni 2016 - L 3 KA 7/13 - wird als unzulässig verworfen.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 07.01.2014 - L 3 SF 4/13
    Das Gesuch des Klägers im Berufungsverfahren L 3 KA 7/13, die Richter D. und Dr. E. wegen der Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, wird zurückgewiesen.

    Das gegen die Richter D. und Dr. E. gerichtete Ablehnungsgesuch des Klägers im Berufungsverfahren (L 3 KA 7/13) vom 16. Oktober 2013 ist zulässig, aber unbegründet.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 18.10.2016 - L 3 KA 104/16
    Die im Schriftsatz des Klägers vom 21. Juli 2016 zum Verfahren L 3 KA 7/13 enthaltene Anhörungsrüge wird gem § 178a Abs. 4 S 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG) als unzulässig verworfen, weil sie sich nicht gegen eine gerichtliche Endentscheidung wendet, gegen die ein Rechtsmittel nicht gegeben ist, und deshalb nach § 178a Abs. 1 SGG nicht statthaft ist.
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